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VHS - Ich liebe dich

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Volkshochschule ist Beratungsstelle!

Berufliche Weiterbildung mit der Bildungsprämie heißt: Eine Weiterbildung lohnt sich doppelt für Sie. Die Idee ist einfach: Sie finden/suchen einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar, bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen. Sie bekommen die Hälfte (bis zu 500,- Euro) der Gebühren aus Fördermitteln dazu. Geschenkt!

Wir teilen uns die Gebühren!

Förderbedingungen

Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist und das zu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 25.600 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200 Euro). Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten abdeckt (bis maximal 500,- Euro).

Die Förderkriterien werden bei einem Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vor Ort individuell geprüft. Voraussetzung für eine Förderung ist daher der Besuch eines Beratungsgesprächs, das nur einmal im Jahr für jeden Interessenten durchgeführt werden kann. Es muss vor einer Anmeldung zu einer beabsichtigten Fortbildung erfolgen.

Was wird gefördert?

Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Finanzbuchhaltung.

Allerdings werden Kosten für Einzelunterricht, Messe-, Museums- oder Kongressbesuche - auch bei Fach- oder Berufsbezogenheit - nicht per Prämiengutschein bezuschusst.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Erwerbstätige in verschiedenen Formen, wie Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen, aber auch Beschäftigte im Mutterschutz oder Elternzeit.

Nicht gefördert werden:

  • Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten
  • Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafoeg) haben
  • Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
  • Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende, Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre

Bei Interesse sprechen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin. Wir beraten Sie gern! Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.bildungspraemie.info.

Kontakt

VHS Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V.
Geschwister-Scholl-Str. 2
01796 Pirna

Tel.: 03501/710990
Fax.: 03501/710999
eMail: Info@vhs-ssoe.de

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