Allgemeine Geschäftsbedingungender VHS Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V.

(17.02.2022)

§1 Allgemeines

  1. Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen (Kurse, Vorträge ...) der Volkshochschule (VHS), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennt der Anmeldende die AGBs an.
  2. Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf.
  3. Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche und diverse Beteiligte und für juristische Personen.
  4. Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikations-technisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der VHS). Erklärungen der VHS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
  5. Die Vertragssprache ist deutsch. Gerichtsstand ist Pirna.

§2 Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag

  1. Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
  2. Die Anmeldende ist an seine Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der VHS zustande oder aber dadurch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die VHS das Vertragsangebot abgelehnt hat.
  3. Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der VHS eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
  4. Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 Absatz (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.
  5. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen der Absätze (2) und (4) nicht berührt.
  6. Die Anmeldende erhält nach der Anmeldung eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Die Anmeldende hat darüber hinaus die Möglichkeit, den Vertragstext über die Nutzung der Druckfunktion ihres Browsers auszudrucken.

§3 Vertragspartner und Teilnehmer

  1. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS als Veranstalter und dem Anmeldenden (Vertragspartner) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist der VHS namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der VHS. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
  2. Der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer) begründen. Diese ist der VHS namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmers bedarf der Zustimmung der VHS. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Für den Teilnehmer gelten sämtliche den Vertragspartner betreffenden Regelungen sinngemäß.
  3. Die VHS darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

§4 Entgelt und Veranstaltungstermin

  1. Das Veranstaltungsentgelt wie auch der Termin und Dauer der Veranstaltung ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der VHS (Programm etc.).
  2. Das Veranstaltungsentgelt wird mit der Anmeldung fällig und ist sofort in bar oder bis 14 Tage vor Kursbeginn zu bezahlen. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Veranstaltungsentgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.
  3. Abweichend davon besteht die Möglichkeit, am Abbuchungsverfahren der VHS teilzunehmen. Dazu ist es erforderlich, der VHS ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Abbuchung erfolgt i. d. R. bis 14 Tage nach Veranstaltungsbeginn.
  4. Im Veranstaltungsentgelt nicht enthalten sind i. d. R. die Kosten für Lehrbücher, Unterrichtsmaterial sowie sonstige Materialkosten. Neben dem Veranstaltungsentgelt anfallende Prüfungs- oder Nutzungsgebühren sind ebenfalls gesondert zu zahlen.

§5 Organisatorische Änderungen

  1. Eine Information über den planmäßigen Beginn einer Veranstaltung erfolgt nicht. Die VHS setzt sich mit der Anmeldenden nur dann in Verbindung, wenn es aus organisatorischen Gründen erforderlich ist oder wenn die Veranstaltung nicht planmäßig beginnen kann. Sollte dennoch durch die VHS eine Erinnerung über den baldigen Beginn der Veranstaltung erfolgen, so ist das kein Vertragsbestandteil, sondern lediglich eine zusätzliche Serviceleistung der VHS.
  2. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Kursleiter durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines Kursleiters angekündigt wurde, es sei denn, der Vertragspartner hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch den angekündigten Kursleiter.
  3. Die VHS kann aus sachlichem Grund und in einem dem Vertragspartner zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
  4. Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der VHS nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (z. B. wegen Erkrankung eines Kursleiters), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs. (2) Satz 2 und Satz 3 und Abs. (3) sinngemäß.
  5. An gesetzlichen Feiertagen und in den für öffentliche Schulen des Freistaates Sachsen festgelegten Schulferien finden Veranstaltungen i. d. R. nicht statt. Ausnahmen bilden im Programm speziell ausgewiesene Veranstaltungen.

§6 Rücktritt und Kündigung durch die VHS

  1. Die Mindestzahl wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 8 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die VHS vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem Vertragspartner hierdurch nicht.
  2. Die VHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall eines Kursleiters wegen Krankheit), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Kursentgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung erstattet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Vertragspartner ohne Wert ist.
  3. Die VHS wird den Vertragspartner über die Umstände, die ihm nach Maßgabe der vorgenannten Abs. (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Kursentgelt erstatten.
  4. Die VHS kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Kursleiter, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber dem Kursleiter, anderen Vertragspartnern oder Beschäftigten der VHS,
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
  • Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung. Statt einer Kündigung kann die VHS den Vertragspartner auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.


§7 Kündigung und Widerruf durch den Vertragspartner

  1. Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der Vertragspartner die VHS auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann der Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
  2. Der Vertragspartner kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Veranstaltungsentgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für den Vertragspartner wertlos ist.
  3. Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.
  4. Macht der Vertragspartner von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien auf seine Kosten zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können.
  5. Grundsätzlich gewährt die VHS dem Vertragspartner ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis spätestens 10 Tage vor Kursbeginn. Ansonsten werden 5,00 € Verwaltungsgebühren berechnet. Bei einem Rücktritt ab 5 Werktagen vor Kursbeginn durch den Vertragspartner erfolgt i. d. R. keine Rückerstattung.

§8 Schadenersatzansprüche

  1. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners gegen die VHS für Schäden jedweder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das Gleiche gilt für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Bei Verlust oder Diebstahl übernimmt die VHS keine Haftung. Die An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten, sowie das Parken auf den Parkplätzen der VHS erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die VHS schuldhaft Rechte des Vertragspartners verletzt, die diesem nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§9 Urheberrecht

Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der VHS erlaubt. Das Erstellen von Softwarekopien ist nicht gestattet. Ausgegebenes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung nicht vervielfältigt werden.

§10 Datenschutz

Der Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten ist der VHS wichtig. Daher hält sie sich strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Weitere Informationen sind den Datenschutz-bestimmungen der VHS zu entnehmen.

§11 Schlussbestimmungen

  1. Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
  2. Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.
  3. Mit der Bekanntmachung dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Leiter der VHS. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt, insbesondere wird die Wirksamkeit des Teilnahmevertrages nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass nichtige oder unwirksame Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch eine Regelung zu ersetzen sind, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Bestimmung möglichst weitgehend entspricht.

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