(29.03.2017)
Statt einer Kündigung kann die VHS die Vertragspartnerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.
Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der VHS erlaubt. Das Erstellen von Softwarekopien ist nicht gestattet. Ausgegebenes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung nicht vervielfältigt werden.
Die bei der Anmeldung erhobenen Daten werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs-, Statistik- und Abrechnungszwecke im Rahmen der Vertragsdurchführung. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nur, wenn es für eine teilnehmerbezogene Förderung unabdingbar ist. Mit der Anmeldung zu Kursen erklärt sich der Teilnehmer mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Die Vertragspartnerin kann dem jederzeit widersprechen.