FördermöglichkeitenFörderung durch das Bundesprogramm Bildungsprämie

Die Bildungsprämie des Bundes erleichtert die Finanzierung einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung. Sie umfasst den Prämiengutschein und den Spargutschein:

Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Veranstaltungsgebühren, höchstens 500 Euro. Die Veranstaltung Weiterbildungsinteressierte zahlen daher nur einen Teil der Kosten.

Um einen Prämiengutschein zu beantragen, müssen Sie

» mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und

» über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Den Spargutschein können Sie nutzen, wenn Sie über ein gefördertes Ansparguthaben nach Vermögensbildungsgesetz verfügen. Er ermöglicht die vorzeitige Entnahme angesparten Guthabens, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Was wird durch die Bildungsprämie gefördert?

Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln bzw. Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer.

Kommt die Bildungsprämie auch für Sie in Frage? Einen ersten Überblick bietet Ihnen der Vorab-Check.

Wir beraten Sie zur Bildungsprämie in der Region Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Voraussetzung für den Erhalt eines Prämien- oder Spargutscheins ist immer ein persönliches Beratungsgespräch. Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei.

Telefonische Vorabberatung und Terminvereinbarung: 03501 710990 oder 0351 6413748

Im Beratungsgespräch prüfen wir, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Gemeinsam besprechen wir mögliche Weiterbildungsziele, suchen nach einer passenden Weiterbildungsmaßnahme und Anbietern in der Nähe. Sie erhalten dann Ihren persönlichen Prämien- oder Spargutschein.

Für das Beratungsgespräch benötigen Sie

• einen gültigen Personalausweis oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein),

• einen Beschäftigungsnachweis (z. B. Gehaltsabrechnungen - bei Selbständigen z. B. Jahresabschlüsse, Steuerbescheid) und

• einen Einkommensteuerbescheid für das letzte oder vorletzte Kalenderjahr.

Bildungsprämie einlösen

Mit dem Prämiengutschein können Sie sich direkt bei einem Weiterbildungsanbieter Ihrer Wahl anmelden. Sie zahlen nur einen Teil der Kosten. Der Weiterbildungsanbieter beantragt den Rest direkt beim Bundesverwaltungsamt.

Bitte beachten Sie: Zum Zeitpunkt des Beratungsgesprächs darf noch keine Rechnung durch den Weiterbildungsanbieter gestellt worden sein und die Weiterbildung darf noch nicht begonnen haben!

Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.

Weitere Informationen und Kontakt: www.bildungspraemie.info

Ausführliche Informationen und einen Beratungstermin erhalten Sie über die Geschäftsstellen der Volkshochschule. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Weiterbildungsscheck individuell

Der Weiterbildungscheck individuell richtet sich an Arbeitnehmer, an Auszubildende und Berufsfachschüler über 18 Jahre, an geringfügig Beschäftigte, die bis zu 450 Euro im Monat verdienen, an Berufsrückkehrer und Wiedereinsteiger, die arbeitslos oder -suchend gemeldet sind, und an Arbeitslose, die keine Leistungen der Arbeitsagentur beziehen. Unter bestimmten Bedingungen sind auch Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst förderfähig. Der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss in Sachsen liegen.

Was wird gefördert?
Es gibt Zuschüsse zu beruflichen Weiterbildungen, die bei externen Bildungsdienstleistern stattfinden müssen.

Wie wird gefördert?
Je nach Zielgruppe werden 50 bis 80 Prozent der Kurskosten inklusive Prüfungsgebühren übernommen. Den Rest muss der Antragsteller aus eigener Tasche bezahlen. Auch Kosten für Fahrten zum Kursort und die Unterbringung muss jeder selbst bezahlen. Bei Arbeitnehmern müssen die förderfähigen Kosten mindestens 1000 Euro betragen, bei den anderen Personengruppen mindestens 300 Euro.

Wer ist Ansprechpartner?
Anträge sind vor einer verbindlichen Anmeldung zur Weiterbildung bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank einzureichen. Antragsformulare gibt es unter dem Shortlink.

Da die Auswahl der Weiterbildung nach Kriterien der Wirtschaftlichkeit erfolgt, müssen Interessenten ihrem Antrag mindestens drei inhaltlich und preislich miteinander vergleichbare Angebote von Bildungsanbietern beifügen.

Übersicht zu Finanzierungsmöglichkeiten von Weiterbildung

Die Stiftung Warentest hat im Juli 2017 einen neuen Leitfaden "Weiterbildung finanzieren" herausgegeben und darin vielfältige Fördermöglichkeiten für Vorhaben der beruflichen Weiterbildung zusammengestellt.

Sie können diesen Leitfaden hier ansehen und herunterladen und bei Bedarf auch in Papierform in der VHS erhalten. Wenden Sie sich dazu bitte an die Mitarbeiter der VHS.


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