Der Volkshochschulverband hat mit der AOKPlus, den Ersatzkassen und den Betriebskrankenkassen gemeinsame Rahmenvereinbarungen getroffen, in denen festgelegt wurde, dass Kurse der Volkshochschulen im präventiven Gesundheitsbereich bezuschusst werden können. Es handelt sich v. a. um Angebote in den Bereichen Bewegung und Entspannung. Eine wesentliche Voraussetzung dabei ist eine regelmäßige Kursteilnahme (mind. 80 %). Bitte informieren Sie sich vor Kursanmeldung auch bei Ihrer Krankenkasse!
Im Frühjahrssemester 2020 sind folgende Kursleiter und Präventionskurse nach § 20 Abs. 1 und 2 SGB V von der Zentralen Prüfstelle für Prävention bzw. der AOKplus als förderfähig anerkannt:
Aqua-Fit-Gymnastik/ Aqua-Gymnastik
Hatha-Yoga
Fit für den Alltag - Ganzkörperkräftigung
Qigong
Bei regelmäßiger Teilnahme erhalten Sie am Ende des Kurses eine Teilnahmebescheinigung mit allen für eine Förderung relevanten Daten zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es uns nicht möglich ist, die verschiedensten Formulare der unterschiedlichen Krankenkassen per Hand auszufüllen. Bitte reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse die VHS-Teilnahmebescheinigung ein. Die Kassen haben zugesichert, diese anzuerkennen. Keine Teilnahmebescheinigungen werden ausgegeben, wenn Teilnehmer nicht 80% der Kurstage besucht haben.
Bitte beachten Sie, dass die VHS keine Garantie für die Anerkennung als Präventionskurs durch die Krankenkassen übernehmen kann. Es kann vor Semesterstart oder im Verlauf des Semesters zu unvorhersehbaren Kursleiterwechseln kommen.