Aktuelle Informationen aus der vhs
Neu im Programm
Entdecken Sie unsere neuen Kurse, Vorträge und Veranstaltungen im Herbstsemester 2026.
Der Wiener Jugendstil begeistert heute mit fragilen Bildzeugnissen, reicher pflanzlicher Ornamentik und mit beeindruckenden Architekturen, die das Lebensgefühl einer sich befreienden Epoche verinnerlicht haben. Als damals führende Künstlerpersönlichkeit hatte vor allem Gustav Klimt (1862-1918) ein besonderes Verhältnis zu Frauen, sie bestimmen sein künstlerisches Werk. Diese Frauen mit teilweise bewegenden Lebensgeschichten begegnen uns farbenfroh in Gemälden, in Zeichnungen dagegen oftmals intim. Mit vielen Bildern wird Gustav Klimt als bedeutender Vertreter des Jugendstils vorgestellt. Um Anmeldung wird gebeten!
Lesen Sie das Buch und kommen Sie zu diesem Kurs, um Themen, Charaktere, Schreibtechniken und mehr zu besprechen. Inhalt: A story about an Irish girl who travels from her homeland of Ireland to New York in the 1950s.
Bei diesem Vortrag finden Sie Raum für ein ungezwungenes Zusammentreffen, in dem Fragen gestellt, Vorurteile beseitigt und Gespräche geführt werden dürfen und sollen. Haben Sie bereits erste Regelungen getroffen? Wissen Ihre Angehörigen, was im Notfall zu tun ist? Diese und weitere Fragen sollen während des Vortrags beantwortet werden.
Sie haben vor längerer Zeit in der Schule Russisch gelernt und möchten Ihre Kenntnisse wieder aktivieren? Unser Probierabend bietet Ihnen die ideale Gelegenheit, in entspannter Atmosphäre wieder in die Sprache einzutauchen, Bekanntes aufzufrischen und erste Gespräche zu führen. So können Sie ganz unverbindlich herausfinden, ob der anschließende Kurs das Richtige für Sie ist.
Schicksalsschläge können jeden treffen und das vollkommen unerwartet. Ein Unfall, eine plötzliche Krankheit oder Pflegebedürftigkeit: Und auf einmal ist es vielleicht notwendig, dass andere Personen Entscheidungen für einen selbst treffen sollen oder müssen. Was passiert eigentlich, wenn ein Angehöriger im Krankenhaus liegt und für eine gewisse Zeit nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen? Wer darf das bestellte Päckchen in der Postfiliale abholen, wer darf Versicherungsangelegenheiten regeln oder fällige Rechnungen überweisen? Dabei ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Ehepartner und Ehepartnerinnen oder die eigenen Kinder automatisch dazu berechtigt sind. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.
