Unsere Kursleiter
Kanzlei Lauck, Rechtsanwälte
Das Berliner Testament ist eine beliebte Testamentsform. Ein solches Testament zieht jedoch komplexe rechtliche Folgen nach sich, die oft unbekannt sind und deshalb nicht bedacht werden. So können z. B. Abkömmlinge bei dem Tod des Erstversterbenden den Überlebenden durch Pflichtteilsforderungen in Schwierigkeiten bringen. Aufgrund der häufig übersehenen Bindungswirkung des Testaments kann der überlebende Ehepartner auf Veränderungen im Bereich der Abkömmlinge in aller Regel nicht mehr reagieren. Im Rahmen dieses Vortrags werden die erbrechtlichen Fallstricke bei der Errichtung eines Berliner Testaments, und wann dieses ungeeignet ist, erklärt und konkrete Tipps zur Gestaltung eines solchen Testaments gegeben.
Viele Paare leben heute dauerhaft zusammen, ohne verheiratet zu sein. Das kann im Todesfall zu schweren Nachteilen führen. Nicht nur hat der Partner kein gesetzliches Erb- oder Pflichtteilsrecht, auch steuerrechtlich sind unverheiratete Paare schlechter gestellt als Ehegatten. Zur Absicherung des Partners ist zwingend ein Testament erforderlich. Im Rahmen dieses Vortrags werden die erbrechtlichen Fallstricke für unverheiratete Paare erklärt und konkrete Tipps zur Gestaltung eines solchen Testaments gegeben.