Unsere Kursleiter
Kanzlei Lauck, Rechtsanwälte
Oft stehen Erblasserinnen und Erblasser vor der Frage, ob es vorteilhafter ist, Vermögen – z.B. ein Hausgrundstück – schon zu Lebzeiten auf die künftigen Erbinnen und Erben zu übertragen oder erst zum Zeitpunkt des Todesfalls. Die Motive sind dabei sehr unterschiedlich: Mal geht es darum, ein Hausgrundstück bei absehbarer Pflegebedürftigkeit vor der Sozialbehörde zu retten, oft sollen Pflichtteilsansprüche unliebsamer Abkömmlinge gezielt reduziert werden oder aber Rechts- und Planungssicherheit für ein Kind geschaffen werden, das in das Haus der Eltern einziehen und investieren will. Oft spielt auch das Steuerrecht eine Rolle. Je nach den Zielen sind Testamente bzw. Übergabeverträge völlig unterschiedlich zu gestalten. In dem Vortrag erfahren Sie, welche Gestaltung in welchen Situationen geeignet bzw. ungeeignet sein können und an was Sie bei der Gestaltung denken sollten.
Frauen sind in der Praxis mit Fragen rund um Testament und Erbschaft stärker konfrontiert als Männer. Sie haben eine höhere Lebenserwartung, sind zudem oft jünger als ihre männlichen Partner und dadurch oft die Längerlebende. Daher müssen überproportional häufig Frauen das Ergebnis ausbaden, wenn in Ehe, Familie und darüber hinaus nicht rechtzeitig Vorsorge getroffen und alle wichtigen erbrechtlichen Fragen nicht geregelt wurden. Mit diesem Vortrag möchten wir einen Raum schaffen, in dem sich Frauen nicht nur über die wichtigsten erbrechtlichen Fragen informieren können, sondern zugleich auch Erfahrungen teilen und Anregungen mitnehmen können, wie vielleicht der ein oder andere bisher desinteressierte Partner für dieses Thema motiviert werden kann. Selbstverständlich sind auch interessierte Männer herzlich zu der Veranstaltung eingeladen.