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Dozententeam, Verbraucherzentrale

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Rechtsirrtümer im Alltag
Mi. 14.01.2026 17:00
Freital

Irren ist menschlich, aber viele Rechtsirrtümer lassen sich vermeiden. "Jeder Vertrag muss schriftlich geschlossen werden!", "Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen!" und "Im Supermarkt darf ich doch probieren, ob mir die Kirschen schmecken, bevor ich sie kaufe, oder etwa nicht?!" Die Expert*innen der Verbraucherzentrale Sachsen gehen mit den Teilnehmenden auf anschauliche Art und Weise die häufigsten Rechtsirrtümer im Alltag um sie im Konsumalltag vor falschen Vorstellungen und falschen Behauptungen zu schützen.

Kursnummer 25H10212F
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Gebühr: 12,00
Kursleiter/-in: Verbraucherzentrale Dozententeam
Die Pille dazu: Nahrungsergänzungsmittel
Mi. 25.03.2026 18:00
Pirna

Sie versprechen mehr Vitalität, eine Stärkung des Immunsystems und bessere Konzentration: Doch wie hilfreich sind Vitamintabletten, Gelenkkapseln oder Gehirnnahrung wirklich? Unser Vortrag beleuchtet Vor- und Nachteile dieser Produkte und grenzt sie zu Arzneimitteln ab.

Kursnummer 26F10208P
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Gebühr: 12,00
mit vhsCard gebührenfrei
Kursleiter/-in: Verbraucherzentrale Dozententeam
Vorsorgedokumente: Sie bestimmen, wer entscheidet!
Mi. 22.04.2026 18:00
Pirna

Schicksalsschläge können jeden treffen und das vollkommen unerwartet. Ein Unfall, eine plötzliche Krankheit oder Pflegebedürftigkeit: Und auf einmal ist es vielleicht notwendig, dass andere Personen Entscheidungen für einen selbst treffen sollen oder müssen. Gerade auch in der Nach-Corona-Zeit befassen sich viele Verbraucher und Verbraucherinnen mit Fragen rund um den eigenen Gesundheitszustand. Was passiert eigentlich, wenn ein Angehöriger im Krankenhaus liegt und für eine gewisse Zeit nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen? Wer darf das bestellte Päckchen in der Postfiliale abholen, wer darf Versicherungsangelegenheiten regeln oder fällige Rechnungen überweisen? Dabei ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Ehepartner und Ehepartnerinnen oder die eigenen Kinder automatisch dazu berechtigt sind. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.

Kursnummer 26F10205P
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Gebühr: 12,00
mit vhsCard gebührenfrei
Kursleiter/-in: Verbraucherzentrale Dozententeam
Die Pille dazu: Nahrungsergänzungsmittel
Di. 28.04.2026 18:00
Freital

Sie versprechen mehr Vitalität, eine Stärkung des Immunsystems und bessere Konzentration: Doch wie hilfreich sind Vitamintabletten, Gelenkkapseln oder Gehirnnahrung wirklich? Unser Vortrag beleuchtet Vor- und Nachteile dieser Produkte und grenzt sie zu Arzneimitteln ab.

Kursnummer 26F10209F
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Gebühr: 12,00
Kursleiter/-in: Verbraucherzentrale Dozententeam
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