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Nachbarschaftshilfe - Grundkurs

In diesem, von den Pflegekassen anerkannten Kurs, werden die Teilnehmer im Sinne einer niedrigschwelligen Betreuung und Entlastung insbesondere dazu befähigt:

- Pflegebedürftige und Personen mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung, z. B. Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, zu betreuen,
- pflegende nahestehende Personen im häuslichen Bereich stundenweise zu entlasten,
- haushaltsnahe Dienste zu leisten,
- im Alltag und bei der Pflege zu begleiten,

und damit der in § 45c Absatz 3a Satz 1 SGB XI genannten Zielsetzung gerecht zu werden.

Inhalte des Kurses sind u. a.

- betreffende gesetzliche Regelungen
- Handlungsrahmen für Nachbarschaftshelfer
- Grundkenntnisse zu häufigen Krankheitsbildern
- Umgang mit verwirrten Menschen
- Grundkenntnisse in der Körperpflege und der Nahrungsaufnahme
- Maßnahmen bei Notfallsituationen
- praktische Hinweise und Tipps für Ihre Tätigkeit

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat und sind nun berechtigt, für ihre Tätigkeit von den Pflegekassen eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Nachbarschaftshilfe nach § 45a SGB XI und der Sächsischen Pflegeunterstützung (SächsPflUVO) ausüben dürfen volljährige Menschen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem zu betreuenden Menschen leben, keine eingetragene Pflegeperson nach § 19 SGB XI und bis zum 2. Grad nicht verwandt oder verschwägert mit ihm sind.

Nachbarschaftshilfe - Grundkurs

In diesem, von den Pflegekassen anerkannten Kurs, werden die Teilnehmer im Sinne einer niedrigschwelligen Betreuung und Entlastung insbesondere dazu befähigt:

- Pflegebedürftige und Personen mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung, z. B. Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, zu betreuen,
- pflegende nahestehende Personen im häuslichen Bereich stundenweise zu entlasten,
- haushaltsnahe Dienste zu leisten,
- im Alltag und bei der Pflege zu begleiten,

und damit der in § 45c Absatz 3a Satz 1 SGB XI genannten Zielsetzung gerecht zu werden.

Inhalte des Kurses sind u. a.

- betreffende gesetzliche Regelungen
- Handlungsrahmen für Nachbarschaftshelfer
- Grundkenntnisse zu häufigen Krankheitsbildern
- Umgang mit verwirrten Menschen
- Grundkenntnisse in der Körperpflege und der Nahrungsaufnahme
- Maßnahmen bei Notfallsituationen
- praktische Hinweise und Tipps für Ihre Tätigkeit

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat und sind nun berechtigt, für ihre Tätigkeit von den Pflegekassen eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Nachbarschaftshilfe nach § 45a SGB XI und der Sächsischen Pflegeunterstützung (SächsPflUVO) ausüben dürfen volljährige Menschen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem zu betreuenden Menschen leben, keine eingetragene Pflegeperson nach § 19 SGB XI und bis zum 2. Grad nicht verwandt oder verschwägert mit ihm sind.
15.10.24 07:58:45