Kurse nach Themen
Zwei Städte, zwei Welten – und ein gemeinsamer Rhythmus aus Sonne, Meer und Kultur. Entdecken Sie mit Konrad Schulze & Margot Avemark zwei europäische Städte, die Geschichte, Tradition und Lebensfreude auf besondere Weise verbinden. Vom Flair der Altstadtgassen bis zum mediterranen Lebensgefühl –zwei Städte, die Herz und Sinne gleichermaßen erobern. In eindrucksvollen Fotos und bewegten Bildern erleben Sie Lissabons sanfte Melancholie und Barcelonas vibrierende Energie.
In diesem Vortrag geht es um Pilzvergiftungen, die genaue Wirkung der Gifte und die eintretenden Symptome. Es werden Pilze vorgestellt, die Pilzvergiftungen verursachen und Möglichkeiten der Behandlung besprochen. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Künstliche Intelligenz ist in aller Munde - und mittlerweile auch bei jeder Google-Suche und auf fast jedem Smartphone präsent. Aber was genau ist Künstliche Intelligenz eigentlich? Wie funktioniert sie und in welchen Alltags- oder Berufssituationen kann sie eingesetzt werden? Und was ist hinsichtlich des Schutzes der eigenen Daten unbedingt zu beachten? Selbstverständlich bleibt genügend Zeit für Ihre persönlichen Fragen und einen gemeinsamen Austausch. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Teilnahme ist für Sie kostenfrei! Die Veranstaltung findet im Rahmen des Projekts "Medien - Aber richtig!" statt und ist gefördert durch die Sächsische Landesmedienanstalt.
Schicksalsschläge können jeden treffen und das vollkommen unerwartet. Ein Unfall, eine plötzliche Krankheit oder Pflegebedürftigkeit: Und auf einmal ist es vielleicht notwendig, dass andere Personen Entscheidungen für einen selbst treffen sollen oder müssen. Was passiert eigentlich, wenn ein Angehöriger im Krankenhaus liegt und für eine gewisse Zeit nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen? Wer darf das bestellte Päckchen in der Postfiliale abholen, wer darf Versicherungsangelegenheiten regeln oder fällige Rechnungen überweisen? Dabei ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Ehepartner und Ehepartnerinnen oder die eigenen Kinder automatisch dazu berechtigt sind. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.