Schicksalsschläge können jeden treffen und das vollkommen unerwartet. Ein Unfall, eine plötzliche Krankheit oder Pflegebedürftigkeit: Und auf einmal ist es vielleicht notwendig, dass andere Personen Entscheidungen für einen selbst treffen sollen oder müssen. Gerade auch in der Nach-Corona-Zeit befassen sich viele Verbraucher und Verbraucherinnen mit Fragen rund um den eigenen Gesundheitszustand. Was passiert eigentlich, wenn ein Angehöriger im Krankenhaus liegt und für eine gewisse Zeit nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen? Wer darf das bestellte Päckchen in der Postfiliale abholen, wer darf Versicherungsangelegenheiten regeln oder fällige Rechnungen überweisen? Dabei ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Ehepartner und Ehepartnerinnen oder die eigenen Kinder automatisch dazu berechtigt sind. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.
Bei diesem Vortrag finden Sie Raum für ein ungezwungenes Zusammentreffen, in dem Fragen gestellt, Vorurteile beseitigt und Gespräche geführt werden dürfen und sollen. Haben Sie bereits erste Regelungen getroffen? Wissen Ihre Angehörigen, was im Notfall zu tun ist? Diese und weitere Fragen sollen während des Vortrags beantwortet werden.
Das Berliner Testament ist eine beliebte Testamentsform. Ein solches Testament zieht jedoch komplexe rechtliche Folgen nach sich, die oft unbekannt sind und deshalb nicht bedacht werden. So können z. B. Abkömmlinge bei dem Tod des Erstversterbenden den Überlebenden durch Pflichtteilsforderungen in Schwierigkeiten bringen. Aufgrund der häufig übersehenen Bindungswirkung des Testaments kann der überlebende Ehepartner auf Veränderungen im Bereich der Abkömmlinge in aller Regel nicht mehr reagieren. Im Rahmen dieses Vortrags werden die erbrechtlichen Fallstricke bei der Errichtung eines Berliner Testaments, und wann dieses ungeeignet ist, erklärt und konkrete Tipps zur Gestaltung eines solchen Testaments gegeben.
Frauen fehlt oft nur ein wenig Mut, um an der Börse zu handeln. Im Kurs wird erklärt, was vor dem Börsenhandel finanziell wichtig ist und eine Reihe von Fragen beantwortet. Welches Wissen benötige ich? Wie viel Kapital braucht man? Welches Depot ist das richtige? Was muss ich beim Kaufen beachten?
Viele Paare leben heute dauerhaft zusammen, ohne verheiratet zu sein. Das kann im Todesfall zu schweren Nachteilen führen. Nicht nur hat der Partner kein gesetzliches Erb- oder Pflichtteilsrecht, auch steuerrechtlich sind unverheiratete Paare schlechter gestellt als Ehegatten. Zur Absicherung des Partners ist zwingend ein Testament erforderlich. Im Rahmen dieses Vortrags werden die erbrechtlichen Fallstricke für unverheiratete Paare erklärt und konkrete Tipps zur Gestaltung eines solchen Testaments gegeben.