Jeder Mensch kann in Lebenssituationen kommen, sei es durch Alter, Unfall oder Krankheit, in der er bei der Besorgung seiner rechtlichen Angelegenheiten auf Hilfe angewiesen ist. Um hierfür selbstbestimmt und umfassend vorzusorgen, sind Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen wichtige Bausteine der persönlichen Absicherung. An diesem Abend erhalten Sie konkrete Informationen zum Themenkreis sowie Vorschläge, wie man sich auf weniger gute Zeiten vorbereiten kann.
Enkeltrick – was ist das? Was sind Fakeshops und wie kann man sie entlarven? Wie sind die Rechte von Verbrauchern im digitalen Zeitalter? Diesen und vielen anderen Fragen gehen wir bei diesem Vortrag auf den Grund.
Frauen haben gute Voraussetzungen, um erfolgreich an der Börse zu handeln – oft fehlt nur der Mut, den ersten Schritt zu machen. Dieser Kurs unterstützt Sie dabei und vermittelt die wichtigsten Grundlagen für einen sicheren Einstieg. Sie erfahren, welche finanziellen Voraussetzungen sinnvoll sind und erhalten Antworten auf zentrale Fragen: Welches Wissen brauche ich? Wie viel Kapital ist nötig? Welches Depot passt zu mir? Und worauf sollte ich beim Kauf von Wertpapieren oder ETF´s achten? Zudem gibt der Kurs einen Überblick über verschiedene Formen der Altersvorsorge und zeigt, dass es nicht immer Riester oder Rürup sein müssen. Vor- und Nachteile, Risiken und Kosten werden verständlich erklärt. Anhand konkreter Beispiele wird deutlich, dass auch mit kleinem Budget Vermögensaufbau möglich ist – und wie wichtig es ist, frühzeitig damit zu beginnen. Die Veranstaltungen können auch einzeln besucht werden. Eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Pirna.
Bei diesem Vortrag finden Sie Raum für ein ungezwungenes Zusammentreffen, in dem Fragen gestellt, Vorurteile beseitigt und Gespräche geführt werden dürfen und sollen. Haben Sie bereits erste Regelungen getroffen? Wissen Ihre Angehörigen, was im Notfall zu tun ist? Diese und weitere Fragen sollen während des Vortrags beantwortet werden.
Schicksalsschläge können jeden treffen und das vollkommen unerwartet. Ein Unfall, eine plötzliche Krankheit oder Pflegebedürftigkeit: Und auf einmal ist es vielleicht notwendig, dass andere Personen Entscheidungen für einen selbst treffen sollen oder müssen. Was passiert eigentlich, wenn ein Angehöriger im Krankenhaus liegt und für eine gewisse Zeit nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen? Wer darf das bestellte Päckchen in der Postfiliale abholen, wer darf Versicherungsangelegenheiten regeln oder fällige Rechnungen überweisen? Dabei ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Ehepartner und Ehepartnerinnen oder die eigenen Kinder automatisch dazu berechtigt sind. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.