Sie sind neuerdings im Besitz eines Smartphones, haben aber Mühe, die Funktionen zu beherrschen und sie sinnvoll zu verwenden? In diesem Kleingruppenkurs für max. 4 Personen wird Zeit für Ihre Fragen und Probleme sein. Verschiedene Funktionen werden leicht verständlich und anwendungsorientiert erläutert (nur Betriebssystem Android). Bitte bringen Sie Ihr Smartphone mit, Sie werden es besser kennenlernen!
Mit dieser Schulung sollen Mitarbeitende in Krippen sowie Kindertagespflegepersonen zum Thema Zahn- und Mundgesundheit geschult werden, um mit den zu betreuenden Kindern das tägliche Zähneputzen durchzuführen. Inhalt der Schulung sind die Vermittlung von Wissen zur Zahn- und Mundgesundheit insbesondere zur Zahnputztechnik bei Kindern unterschiedlichen Alters, der altersgemäßen Anwendung von fluoridierten Zahnpasten und der Folgen von Dauernuckeln für die Gebissentwicklung sowie der Gesundheit im Allgemeinen. Zielgruppe: Pädagogische Fachkräfte in Krippen und Kindertagespflegepersonen
In dieser Veranstaltung werden wir die aktuellen Bedrohungen im Internet beleuchten und praktische Strategien zur Stärkung Ihrer Online-Sicherheit vorstellen. Erfahren Sie, wie Sie sich effektiv vor Cyberkriminalität schützen können und stellen Sie Ihre Fragen, um sich in der digitalen Welt sicherer zu bewegen.
In dem Kurs erhalten Sie die Gelegenheit, Fragen und Besonderheiten, die sich durch die weitere Nutzung Ihres Smartphones ergeben haben, in einer lockeren Atmosphäre zu stellen und zu vertiefen. Voraussetzung: Teilnahme am Smartphone - Kleingruppenkurs
Schicksalsschläge können jeden treffen und das vollkommen unerwartet. Ein Unfall, eine plötzliche Krankheit oder Pflegebedürftigkeit: Und auf einmal ist es vielleicht notwendig, dass andere Personen Entscheidungen für einen selbst treffen sollen oder müssen. Gerade auch in der Nach-Corona-Zeit befassen sich viele Verbraucher und Verbraucherinnen mit Fragen rund um den eigenen Gesundheitszustand. Was passiert eigentlich, wenn ein Angehöriger im Krankenhaus liegt und für eine gewisse Zeit nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen? Wer darf das bestellte Päckchen in der Postfiliale abholen, wer darf Versicherungsangelegenheiten regeln oder fällige Rechnungen überweisen? Dabei ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Ehepartner und Ehepartnerinnen oder die eigenen Kinder automatisch dazu berechtigt sind. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.










